Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 13.11.2020

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
  • die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
  • Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
    • Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
    • Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
      • nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
      • im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.

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