Elternbrief Sommerferien

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

die Schulschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben dazu geführt, dass viele Er-ziehungsberechtigte in Bayern ihre Kinder selbst betreuen und daher ihren Jahresurlaub bereits einbringen mussten.

Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung beschlossen, ein Förderprogramm für zusätzliche Ferienangebote aufzulegen. Zur Planung dieses Programms benötigen wir konkrete Angaben zu den Betreuungsbedar-fen an den einzelnen Schulen. Wir bitten Sie daher, ihre Betreuungsbedarfe mit diesem Rückmeldebogen den Schulleitungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, bevor Sie den Rück-meldebogen ausfüllen, unbedingt folgende Hinweise:

  • Die Kommunen in Bayern, aber auch viele Jugendorganisationen und häufig auch die Träger von schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen bieten Ferienbetreuungen an. Darüber hinaus sehen Kindertageseinrichtungen wie Horte sowie Heilpädagogische Tagesstätten eine Betreuung in den Sommerferien vor. Sofern Sie für Ihr Kind bereits einen Betreuungsplatz in einem dieser Angebote haben, melden Sie bitte keine Betreuungsbedarfe mit diesem Rückmeldebogen an. Die Bedarfsabfrage dient nur dazu, die noch nicht gedeckten Betreuungsbedarfe zu erfassen.
  • Bei dieser Bedarfsabfrage handelt es sich nicht um eine Anmeldung. Die Bedarfs-abfrage dient lediglich dazu, dass festgestellt werden kann, wo noch zusätzliche Angebote benötigt werden.
  • Teilnahmeberechtigt an diesen zusätzlichen Angeboten sind ausschließlich Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. alleinerziehenden Elternteile ihren Jahresurlaub bereits weitestgehend bzw. vollständig einbringen mussten. Selbstverständlich steht es allen anderen Erziehungsberechtigten frei, ihre Kinder für die sonstigen Ferienangebote an ihrem Wohnort anzumelden.
  • Zudem ist der Teilnehmerkreis auf Kinder beschränkt, die im Schuljahr 2019/2020 die Jahrgangsstufen 1-6 besuchen sowie Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen, wenn deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigung eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kinder in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an Förderzentren.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
  • Ferienangebote können nur durchgeführt werden, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Kinder mit Krankheitssymptomen können nicht teilnehmen.
  • Die Träger der zusätzlichen Ferienangebote können für die Teilnahme an den Ferien-angeboten Teilnahmegebühren verlangen (Richtwert: bis zu 50 Euro pro Kind/Woche).
  • Die zusätzlichen Ferienangebote können, je nach Träger, im Schulgebäude oder in anderen Räumlichkeiten stattfinden. Bitte beachten Sie, dass der Freistaat für Ferienangebote keine Beförderungskosten übernimmt.
  • Der Freistaat fördert zusätzliche Ferienangebote im Umfang von einer, zwei, drei, vier oder fünf Wochen, die am 3. August 2020 oder später beginnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen möglich sind, welche Zeiträume an Ihrem Wohnort abgedeckt werden können.
  • Die zusätzlichen Ferienangebote decken montags bis freitags grundsätzlich den Zeit-raum von 8 bis 16 Uhr ab. Eine Anmeldung und Teilnahme erfolgt in der Regel wochenweise. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die in diesem Zeitraum täglich mindes-tens 4 Stunden an dem Betreuungsangebot teilnehmen. In dem Rückmeldebogen können Sie daher auch Betreuungsbedarfe melden, die sich auf den Vormittag oder Nachmittag beschränken.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es großen Aufwand erfordert, kurzfristig zusätzliche Feri-enangebote einzurichten. Informationen über die Anmeldemöglichkeiten für zusätzliche Ferienangebote in Ihrer Region werden daher voraussichtlich erst im Verlauf des Monats Juli bekannt gegeben. Bis dahin bitten wir Sie sehr herzlich um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin

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