Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 19.09.22)

Bitte beachten Sie: Die folgenden Hygieneempfehlungen (Nr. 1) bzw. die Vorgaben zum Umgang mit Infektionsfällen (Nr. 2) gelten auch nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes unverändert weiter.

Zurück